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TÜ- Elektrosicherheit
Die DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" legt fest, unter welchen Bedingungen elektrische Anlagen und Betriebsmittel errichtet, geändert, instandgehalten und betrieben werden müssen.
Grundsätzlich sind dabei die elektrotechnischen Regeln zu beachten. Weiterhin werden Regelungen für Prüfungen, Arbeiten an aktiven Teilen, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile und zulässige Abweichungen in der Unfallverhütungsvorschrift beschrieben.
Bereich Hochspannung
Für den Bereich Hochspannung sind Fachkräfte für
Arbeitssicherheit ausgebildete Fachleute und stehen gemäß
Arbeitssicherheitsgesetz allen Führungskräften beratend zur
Seite. Elektrische Gefahren müssen durch geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen auf ein vertretbares Maß
zurückgeführt werden. Von normgerecht errichteten und betriebenen Anlagen geht nur
ein akzeptierbares Restrisiko aus. Vor jedem Bedienungsvorgang und jeder Arbeit an einer
elektrischen Anlage muss eine Bewertung der elektrischen
Risiken vorgenommen werden.
Durch diese Bewertung ist festzulegen, wie der
Bedienungsvorgang oder die Arbeit ausgeführt werden muss und
welche Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen anzuwenden
sind, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Unfallverhütung
In Deutschland gelten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Sicherheitsvorschriften zur Unfallverhütung (UVV). Beide sollten im Unternehmen untergebracht sein und beide versuchen, Gefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu bewerten und dann zu entscheiden, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Nach dem Gesetz muss der Arbeitgeber nicht nur regelmäßige Risikobewertungen durchführen, sondern er sollte seine Mitarbeiter ebenso anweisen, damit sie Gesundheitsrisiken erkennen und entsprechend reagieren können. Unfallverhütungsvorschriften sind rechtsverbindliche Vorschriften zum Sicherheits- und Arbeitsschutz, die nicht vom Gesetzgeber, sondern von Berufsverbänden gemäß §§ 15-17 SGB VII erlassen werden.
Prüfungen nach DGUV-V3, Prüfung nach DIN VDE 0113 (EN 60204-1)
und VDE 0100 Teil 600
Eine Prüfung des ordnungsgemäßen Zustands ist auch nach Änderung und Instandsetzung
erforderlich. Immer dann, wenn Arbeiten ausgeführt wurden, die in den Funktionsablauf der
Einrichtung eingreifen und darum die Kenntnisse einer Elektrofachkraft erfordern
Rechtliches
Allgemeine Regeln für den Arbeitsschutz finden sich im
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Es dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
 
 
  • Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber hinsichtlich des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten
  • Nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes kann der Arbeitgeber „zuverlässige und fachkundige Personen“ schriftlich damit beauftragen, Aufgaben in eigener Verantwortung zu übernehmen.

  • „für eine geeignete Organisation“
    sorgen und die geeigneten Mittel bereitstellen.


Verrantwortliche Elektrofachkraft
Jedes Unternehmen, welches über einen „elektrotechnischen Betriebsteil“ verfügent und somit in den Geltungsbereich der VDE 1000–10 fällt, sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen.

Dies betrifft alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, konstruieren, errichten, betreiben, prüfen oder instand halten.


Dr.- Lutz Döhling
Sachverständiger für elektrotechnische Anlagen
korporatives Mitglied im VDE
Fachkraft für Arbeitssicherheit
- über 45 Jahre Berufserfahrung im Bereich Elektrotechnik und Instandhaltung
- selbstständig seit 1989
- Montagearbeiten im In- und Ausland als selbstständiger Monteur bei der Errichtung von Industrieanlagen im Bereich der Futtermittelindustrie, Schiffsentlader, Trockner- und Produktionsanlagen
Unsere Leistungen
- Jährliche Unterweisung der Elektrofachkräfte (EFK)
- Unterweisung und Schulung der elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)
- Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung der Betriebs- und Arbeitsanweisungen
- Prüfung und Revision von elektrotechnischen Anlagen

Bei Fragen, kontaktieren Sie uns.





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Österreicher Straße 8
01279 Dresden
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Dr.- Lutz Döhling
Sachverständiger für elektrotechnische Anlagen
Tel.: 0351 20 333 48
Funk: 0152 2771 7701
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